PM: Eltern fordern Hort- und Ferienbetreuung an allen Förderschulen (15.12.2025)
Kreiselternrat Dresden macht Betreuungsbedarf an Förderschulen sichtbar
Was für Lernende an staatlichen Grundschulen Normalität ist, dafür kämpfen die Eltern an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung seit vielen Jahren. Denn eine zuverlässige Hort- und Ferienbetreuung wie sie die meisten in Anspruch nehmen können, ist für die dortigen Schülerinnen und Schüler noch immer nicht gegeben. Die betroffenen Familien stehen täglich vor der Herausforderung, ihren Kindern eine sichere und fördernde Entwicklungsumgebung zu gewährleisten und gleichzeitig den Familien-, Pflege- und Berufsalltag zu bewältigen.
„Mit der Ungleichbehandlung muss jetzt Schluss sein!“, fordert Ulrike Springborn, stellvertretende Leiterin des Arbeitskreises Förderschulen im Kreiselternrat Dresden. „Wir freuen uns sehr, dass dies auch die Delegierten des Landeselternrates Sachsen so sehen, die unseren Antrag für eine verpflichtende Hort- und Ferienbetreuung auch für Lernende an Förderschulen des Schwerpunktes geistige Entwicklung unterstützt haben“, sagt Silke Miska-Göhler, Dresdner Delegierte für die Förderschulen im Landeselternrat.
Laut sächsischer Schulordnung handelt es sich bei Lernenden an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung um Kinder mit erheblichen kognitiven Einschränkungen, verbunden mit sozialkommunikativen und emotionalen sowie oftmals auch körperlichen Beeinträchtigungen. „Viele sind schwerstmehrfachbehindert und benötigen besonders verlässliche und individuell angepasste Betreuung. Obwohl diese Schulen offiziell als Ganztagsschulen gelten, können die vorgesehenen Zeiten mangels personeller und struktureller Voraussetzungen nicht umgesetzt werden. Eine geregelte Nachmittags- oder Ferienbetreuung existiert derzeit nicht“, erklärt Astrid Bernheiden, Leiterin des Arbeitskreises Förderschulen im Kreiselternrat Dresden.
„Diese Situation führt zu einer deutlichen Ungleichbehandlung gegenüber Familien nichtbehinderter Kinder und steht im Widerspruch zu Grundsätzen des SGB VIII, das die Förderung von Teilhabe und die Unterstützung der Familien ausdrücklich vorsieht“, sagt Susanne Heuer, stellvertretende Vorsitzende des Kreiselternrates und Beauftragte für die Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten. „Für viele Eltern bedeutet das, Arbeitszeiten zu reduzieren oder Betreuung komplett selbst leisten zu müssen. Dies belastet die Familien stark und nimmt den Kindern wichtige Chancen auf Förderung, soziale Kontakte und Teilhabe am Gemeinschaftsleben.“
Der Kreiselternrat Dresden fordert von Land und Kommunen endlich verbindliche Lösungen. Ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Was für Grundschulen verbindlich ist, muss auch für Kinder an allen Förderschulen möglich sein!